Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45883
VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19 (https://dejure.org/2019,45883)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 (https://dejure.org/2019,45883)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 23. Dezember 2019 - 5 L 1926/19 (https://dejure.org/2019,45883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • OVG Saarland, 03.03.2015 - 1 B 404/14

    Führung eines Fahrtenbuches für ein Kraftfahrzeug - Mitwirkungspflicht,

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19
    Dementsprechend ist den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn die Begründung der Anordnung - wie vorliegend - erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 - und vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)).

    Dass es letztlich nicht hierzu gekommen ist, ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass der Antragsteller seiner Verpflichtung, als Halter des Fahrzeugs aktiv bei der Ermittlung des Fahrzeugführers mitzuwirken, nicht nachgekommen ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, juris) Dabei ist es unerheblich, ob auf Grund der Qualität des bei der Geschwindigkeitsmessung erfolgten Lichtbilds eine Identifizierung des Fahrers bzw. der Fahrerin einwandfrei möglich gewesen wäre.

    Ein solches "Recht" widerspräche dem Zweck des § 31a StVZO, der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu dienen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.06.1995 - 11 B 7.95 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22; BVerfG, Beschluss vom 07.12.1981 - 2 BvR 117/81 -, NJW 1982, 568; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.05.2007 - 1 B 121/07 - und vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, jew. juris).

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19
    Zur Dauer der Fahrtenbuchauflage werde darauf hingewiesen, dass bei nur saisonal genutzten Fahrzeugen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 -, BVerwGE 152, 180 - 188) sogar eine Verlängerung der Fahrtenbuchauflage nicht zu beanstanden wäre.

    Da zugleich die Fahrerlaubnis seit der Umstellung des Punktesystems nun nicht mehr erst mit 18 Punkten entzogen wird (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG a.F.), sondern bereits dann, wenn sich acht oder mehr Punkte im Fahreignungsregister ergeben (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG in der Fassung vom 28.08.2013), ist das erforderliche Gewicht eines Verkehrsverstoßes nunmehr für jeden Fall offensichtlich, in dem die Ordnungswidrigkeit mit mindestens einem Punkt bewertet wird.(vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13/14 -, BVerwGE 152, 180; ebenso Beschluss der Kammer vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 -) Daher fordert § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO weder, dass der begangene Geschwindigkeitsverstoß zu einer irgendwie gearteten konkreten Gefährdung geführt hat noch dass er im Rahmen eines Verbrechens, eines Vergehens oder einer sonstigen Straftat begangen wurde oder es sich um eine Flucht gehandelt hat.

    Nur ergänzend weist die Kammer auf die obergerichtliche Rechtsprechung zur Verhältnismäßigkeit der Dauer der Fahrbuchauflage bei üblicherweise nicht ganzjährig genutzten Fahrzeugen hin: Da Motorräder in der Regel im Winter nicht oder jedenfalls nur deutlich eingeschränkt genutzt werden (Saisonkennzeichen, Abmeldung im Winter, geringere Nutzung dauerhaft angemeldeter Motorräder im Winter), kann die Behörde für ein Motorrad eine längere Dauer der Fahrtenbuchauflage vorsehen als für einen Pkw.(BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 -, juris) Würde etwa bei einem Pkw eine Dauer von 12 Monaten in Betracht kommen, kann der Zeitraum bei einem Motorrad um 3 bis 6 Monate verlängert werden.(OVG Lüneburg, Urteil vom 08.07.2014 - 12 LB 76/14 -, juris).

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 50/01

    Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19
    Zur Thematik "Kanzleimotorrad" werde auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 10.01.2011 - 12 LA 169/09 - und das Urteil des BFH vom 26.02.2004 - IV R 50/01 -, BFHE 205, 234, verwiesen.

    Der Mandant kann dann von Beginn an insoweit kein schutzwürdiges Vertrauen entwickeln, sodass das anwaltliche Vertrauensverhältnis durch die Eintragung ins Fahrtenbuch nicht beeinträchtigt werden kann.(vgl. zu den Voraussetzungen einer steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendung eines Rechtsanwalts als Betriebsausgaben und der anwaltlichen Schweigepflicht: BFH, Urteil vom 26.02.2004 - IV R 50/01 -, BFHE 205, 234) Das Zur-Verfügung-Stellen eines Kraftfahrzeugs und insbesondere eines Motorrades für Fahrten Dritter, die damit einen Verkehrsverstoß begehen könnten, gehört zudem weder zu den Berufspflichten eines Rechtsanwalts noch ist es mit ihnen untrennbar verbunden.(OVG Hamburg, Beschluss vom 28.11.2018 - 4 Bf 24/17.Z -, NJW 2018, 1032).

  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19
    Dementsprechend ist den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn die Begründung der Anordnung - wie vorliegend - erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 - und vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)).

    Es ist namentlich ermessensgerecht, wenn je nach Schwere des Verkehrsverstoßes unterschiedliche lange Fahrtenbuchauflagen angeordnet werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris) Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 25 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit einem Punkt bewehrt ist, ist eine Dauer von neun Monaten gerechtfertigt.(vgl. dazu auch Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften)).

  • OVG Niedersachsen, 14.06.1999 - 12 M 2491/99

    Fahrtenbuch; Verkehrsverstoß; Substantiierte Angabe; Beweis

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19
    Damit gehe er darüber hinweg, dass der Verkehrsverstoß keineswegs unstreitig und das substantiiert ausgeführt worden sei.(vgl. OVG Lüneburg, NVZ 1999, 486 [richtig: NZV 1999, 486 - d. Red.] ; NK-GVR/Haus, § 31 a StVZO Rn. 32 m.w.N.) Außerdem sei die Überlassung eines Fahrzeugs in der Lebenspraxis keinesfalls damit gepaart, dass man dem Nutzer sogleich eine Fahrtenbuchauflage mitteile.

    Damit hat der Antragsteller gerade nicht substantiiert dargetan, dass der Verkehrsverstoß streitig ist.(vgl. OVG Lüneburg, NVZ 1999, 486 [richtig: NZV 1999, 486 - d. Red.] ; NK-GVR/Haus, § 31 a StVZO Rn. 32 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 17.11.2009 - 1 B 466/09
    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19
    Die Behörde hat aber - wie bei allen Ordnungsverfügungen - den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 18) Deshalb reicht ein einmaliger Verkehrsverstoß nicht aus, wenn er als unwesentlich anzusehen ist, er sich nicht verkehrsgefährdend auswirken kann und auch keinen Schluss auf die Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zulässt.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, BayVBl 2000, 380; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -).

    In der Rechtsprechung war insoweit geklärt, dass bereits bei der bis zum 30.04.2014 geltenden Fassung der einschlägigen Anlage zur Fahrerlaubnisverordnung das für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs vorausgesetzte Gewicht eines Verkehrsverstoßes regelmäßig bei Ordnungswidrigkeiten anzunehmen ist, die mit mindestens einem Punkt bewertet wurden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2009 - 1 B 466/09 -, ZfSch 2010, 119) Dies gilt erst recht für die zum 01.05.2014 in Kraft getretene Neufassung der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung (hier in der zum 19.10.2017 in Kraft getretenen Änderungsfassung vom 06.10.2017), nach der auch sehr schwere Verkehrsverstöße mit maximal zwei Punkten bewehrt sind (und nur schwerste Verstöße wie beispielsweise eine fahrlässige Tötung mit drei Punkten).

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19
    Soweit sich der Antragsteller auch auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes(VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) stützt, nach der eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 im Bußgeldverfahren unverwertbar ist, weil die Geräte nicht alle Messdaten speichern und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich ist, greift das vorliegend nicht.
  • OLG Frankfurt, 06.11.2019 - 2 Ss OWi 942/19

    Keine Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des OLG Frankfurt(Beschlüsse vom 26.04.2017 - 2 Ss-OWi 295/17, NStZ 2017, 588 (590) - Lauterbauch-Entscheidung -, und vom 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19 -) gebe es keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für eine Verkehrsüberwachung durch private Anbieter.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 2 Ss OWi 295/17

    Einsatz privater Dienstleister bei kommunaler Verkehrsmessung

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des OLG Frankfurt(Beschlüsse vom 26.04.2017 - 2 Ss-OWi 295/17, NStZ 2017, 588 (590) - Lauterbauch-Entscheidung -, und vom 06.11.2019 - 2 Ss-OWi 942/19 -) gebe es keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für eine Verkehrsüberwachung durch private Anbieter.
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19
    Weitere Ermittlungen können in einer solchen Situation nur ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn Verdachtsmomente vorliegen, die in eine bestimmte Richtung deuten und eine Aufklärung auch ohne Mitwirkung des Fahrzeughalters aussichtsreich erscheinen lassen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.02.2014 - 6 L 24/14 -, vom 02.07.2014 - 6 L 736/14 - und vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, VRS 64, 466, und Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158, m.w.N., sowie OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.05.2010 - 1 B 101/10 - und vom 15.03.2011 - 1 B 197/11 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2016 - 3 RBs 132/15

    Erfordernis der Angabe des Toleranzabzuges im erstinstanzlichen Urteils über eine

  • OLG Dresden, 26.10.2015 - 21 Ss 651/15

    Messdaten durch ESO verschlüsselt, Fotolinienpositionen unplausibel? Kein

  • OVG Saarland, 25.05.2007 - 1 B 121/07

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - 8 B 1465/14

    Fahrtenbuchauflage bei Firmenfahrzeug nach vorangegangener angemessener

  • VG Saarlouis, 10.01.2019 - 5 L 1832/18

    Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw wegen unterlassenen Software-Updates;

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2011 - 12 LA 167/09

    Vereinbarkeit der Überlassung des PKW eines Rechtsanwalts an einen Mandanten

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit; Fahrtenbuchauflage; geeichtes

  • VG Saarlouis, 21.04.2011 - 10 K 776/10

    Führung eines Fahrtenbuches bei Unmöglichkeit der Täterfeststellung

  • VG Frankfurt/Oder, 05.09.2019 - 2 L 381/19

    Führung eines Fahrtenbuches

  • VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Beweis für

    Geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erbringen bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung zumindest für die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung (Fortführung VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 -, juris).

    Dementsprechend ist den formellen Erfordernissen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO bei der Anordnung des Sofortvollzugs einer Fahrtenbuchauflage bereits dann in der gebotenen Weise Rechnung getragen, wenn die Begründung der Anordnung - wie vorliegend - erkennen lässt, dass die Behörde diese Gesichtspunkte bei ihrer Interessenabwägung berücksichtigt hat.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - und vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)).

    Nach der Rechtsprechung der Kammer stellt nämlich die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches keine Strafe dar, sondern eine Maßnahme zur vorbeugenden Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, mit der dafür Sorgen getragen werden soll, dass bei künftigen Verkehrsverstößen die Feststellung des Fahrers und damit die Ahndung anders als im Anlassfall ohne Schwierigkeiten möglich ist.(Beschluss vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 -, unter Bezugnahme auf Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 11, mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen) Dabei sieht sich die Kammer in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Judikatur.

    Damit hat der Antragsteller aber gerade nicht substantiiert dargetan, dass der Verkehrsverstoß streitig ist, was jedoch nach den Anforderungen der obergerichtlichen Rechtsprechung erforderlich gewesen wäre.(vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., 20 ff., m.z.w.N.; vgl. auch Beschluss der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - unter Bezugnahme auf Niedersächsisches OVG, NVZ 1999, 486, sowie Haus, in: NK-GVR, § 31a StVZO, Rn. 32 m.w.N.).

    Es ist namentlich ermessensgerecht, wenn je nach Schwere des Verkehrsverstoßes unterschiedliche lange Fahrtenbuchauflagen angeordnet werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris) Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit zwei Punkten bewehrt ist, ist eine Dauer von sechs Monaten (mehr als) gerechtfertigt;(vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)) zumindest verletzt die in Anbetracht der Schwere des Verkehrsverstoßes überaus milde Dauer der Fahrtenbuchauflage keine Rechte des Antragstellers.

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris] Damit hat der Kläger mit seinem schlichten und pauschalen Verweis auf die Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs zur Überzeugung der Kammer gerade nicht substantiiert dargetan, dass der Verkehrsverstoß streitig ist.

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris] Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit zwei Punkten und zwei Monaten Fahrverbot bewehrt ist, ist eine Dauer von sechs Monaten (mehr als) gerechtfertigt; [vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)] zumindest verletzt die in Anbetracht der Schwere des Verkehrsverstoßes überaus milde Dauer der Fahrtenbuchauflage keine Rechte des Klägers, auch wenn sich eine lediglich sechsmonatige Fahrtenbuchauflage nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an der Grenze zum sog. Untermaßverbot [vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.05.2015 - 3 C 13.14 -, juris, Rz. 26, m.w.N; vgl. auch Siegmund, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 31a StVZO, Rz. 130, m.w.N. (Stand: 16.10.2020)] bewegt, diese aber gerade noch nicht unterschreitet.

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung;

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 03.03.2015 - 1 B 404/14 -, m.w.N., und vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.11.2014 - 6 L 1943/14 - und vom 28.03.2008 - 10 L 24/08 -, unter Hinweis auf OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.02.2008 - 1 B 8/08 - ebenso Beschlüsse der Kammer vom 16.03.2015 - 5 L 141/15 -, vom 05.04.2017 - 5 L 393/17 - und vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - vgl. aber auch Beschluss der Kammer vom 10.01.2019 - 5 L 1832/18 -, juris, zu einer besonderen und untypischen Fallgestaltung (Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw nach Ablehnung eines Software-Updates)].

    [vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - und vom 09.01.2020 - 5 L 1710/19 -, juris].

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.07.2016 - 1 B 131/16 -, juris] Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, die nach dem Punktesystem mit zwei Punkten bewehrt ist, ist eine Dauer von zwölf Monaten (mehr als) gerechtfertigt; [vgl. dazu nur Beschluss der Kammer 05.04.2017 - 5 L 393/17 - (12 Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit lediglich einem Punkt bewehrten Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften); vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - (neun Monate Fahrtenbuchauflage bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von lediglich 25 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) und vom 28.01.2019 - 5 L 1948/19 - (sechs Monate Fahrtenbuchauflage bei einer mit zwei Punkten bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften)] zumindest verletzt die in Anbetracht der Schwere des Verkehrsverstoßes milde Dauer der Fahrtenbuchauflage keine Rechte des Antragstellers.

  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat die Kammer mit Beschluss vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 - zurückgewiesen.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus dem Inhalt der Gerichtsakten 5 K 47/20 und 5 L 1926/19 (VG) bzw. 1 B 5/20 (OVG) und den beigezogenen Verwaltungsunterlagen, der Gegenstand der Beratung war.

  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20

    Fahrtenbuchauflage; Bindung saarländischer Gerichte und Behörden an

    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Dezember 2019 - 5 L 1926/19 - wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antraggegners vom 23.08.2019 wiederhergestellt.

    Den am 9.12.2019 - der Sache nach - gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wies das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 -, dem Antragsteller zugestellt am 30.12.2019, zurück.

  • VG Cottbus, 13.01.2020 - 1 L 638/19
    Darüber hinaus ist auf folgende Rechtsprechung hinzuweisen, die nicht nur - wie von der Kammer in ständiger Spruchpraxis entschieden - für das Fahrerlaubnisrecht, sondern auch in Zusammenhang mit dem Sofortvollzug einer Fahrtenbuchauflage Bedeutung besitzt (etwa: VG des Saarlandes, Beschl. v. 23. Dezember 2019 - 5 L 1926/19 -, juris Rn. 25):.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht